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Europaparlament: Plenum stimmte Position zu neuen Züchtungsmethoden ab I AIZ

Das Plenum des Europaparlaments (EP) verabschiedete am Mittwoch in Straßburg mit 307 gegen 263 Stimmen bei 41 Enthaltungen seinen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag zu neuen Züchtungsmethoden. Die mit neuen genomischen Techniken gewonnenen Pflanzen - sogenannte NGT-Pflanzen - sollen demnach in zwei Kategorien eingeteilt werden. Für NGT-Pflanzen ohne Fremd-DNA, die als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten (Kategorie 1), soll es Lockerungen insbesondere bei der Zulassung geben. Zurzeit gelten nämlich für alle NGT-Pflanzen dieselben Regeln wie für die genetisch veränderten Organismen (GVO). Für NGT-Pflanzen der Kategorie 2 sollen nach wie vor strengere Regeln gelten. Für Pflanzen beider Kategorien fordert das EP gemäß einem angenommenen Zusatzantrag weiterhin eine Kennzeichnungspflicht. Dies wurde erst Stunden nach der Abstimmung bekannt. Der Kernantrag hätte vorgesehen, für Kategorie 1 nur die Kennzeichnung des Saatguts zu fordern. NGT-Pflanzen in der Bio-Landwirtschaft sollen weiterhin verboten bleiben. Man müsse erst prüfen, ob sie mit deren Grundsätzen vereinbar sind.


Weiters fordern die Abgeordneten ein vollständiges Verbot von Patenten auf jegliche NGT-Pflanzen, jegliches Pflanzenmaterial und Teile davon sowie auf genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale. Rechtsunsicherheiten, erhöhte Kosten und neue Abhängigkeiten für Landwirte und Züchter sollen dadurch vermieden werden. Bis Juni 2025 solle ein Bericht vorgelegt werden, wie sich Patente auf den Zugang von Züchtern und Landwirten zu vielfältigem Pflanzenvermehrungsmaterial auswirken. Ebenfalls vorgelegt werden soll bis dahin ein Gesetzgebungsvorschlag für eine entsprechende Anpassung der EU-Vorschriften über die Rechte des geistigen Eigentums.

Ziel sei laut EP, das Lebensmittelsystem sowohl nachhaltiger als auch krisenfest zu machen, indem man verbesserte Pflanzensorten entwickelt, denen bestimmte klimatische Einwirkungen beziehungsweise Schädlinge nichts anhaben können. Auch sollen diese Pflanzensorten mitunter höhere Erträge liefern und weniger Düngemittel und Pestizide benötigen. Berichterstatterin Jessica Polfjärd (EVP, Schweden) erklärte: "Neue genomische Techniken sind von zentraler Bedeutung, um die Ernährungssicherheit in Europa zu verbessern und unsere landwirtschaftliche Erzeugung nachhaltiger zu machen. Ich hoffe, die Mitgliedstaaten nehmen bald ihre Standpunkte an, damit wir die neuen Regeln noch vor der Europawahl verabschieden und den Landwirtinnen und Landwirten das an die Hand geben können, was sie für den ökologischen Wandel brauchen."


NGT-Dossier nun im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission

Das Europarlament tritt im sogenannten Trilog nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission über die endgültige Form des Gesetzes. Der belgische Ratsvorsitz will das Dossier noch vor den Europawahlen abschließen und versucht eine Einigung im März-Agrarrat. Eine Mehrheit ist aber nicht sicher.


Die Differenzierung von NGT-Pflanzen in Kategorie 1 und 2

Das Parlament will die Regeln dafür anpassen, wie groß und zahlreich Änderungen sein dürfen, damit eine NGT-Pflanze als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten kann. Im Sinne der Transparenz soll eine Liste aller NGT-Pflanzen der Kategorie 1 im Internet veröffentlicht werden. Für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 soll es aber keine Kennzeichnungspflicht geben. Die Abgeordneten fordern allerdings von der Kommission, sieben Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln Bericht darüber zu erstatten, wie sich die Wahrnehmung der Verbraucherschaft sowie der Erzeuger mit Blick auf die neuen Techniken entwickelt hat.

Für NGT-Pflanzen der Kategorie 2 sollen die bestehenden GVO-Regelungen der EU, die zu den strengsten der Welt zählen, größtenteils weiterhin gelten - unter anderem was Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflicht angeht. Um Anreize für die Nutzung von NGT-Pflanzen der Kategorie 2 zu schaffen, spricht sich das EP dafür aus, das Risikobewertungsverfahren für jene Pflanzen zu beschleunigen, die zu einem nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelsystem beitragen dürften. Gleichzeitig betonten sie, dass das sogenannte Vorsorgeprinzip beachtet werden müsse.

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